Alexandra Kollontai


Die ersten Schritte zum Mutterschutz

(1927)


Die Erinnerungen wurden in Verbindung mit dem 10. Jahrestag der Oktoberrevolution 1927 geschrieben.
Zum ersten Mal veröffentlicht nach dem Manuskript, das im Zentralen Parteiarchiv des IML Moskau aufbewahrt wird.
Nach Ich habe viele Leben gelebt, Berlin 1980, S. 454–460.
Kopiert mit Dank von der Webseite Sozialistische Klassiker 2.0.
HTML-Markierung: Einde O’Callaghan für das Marxists’ Internet Archive.


Die Idee, eine Abteilung für den Schutz von Mutter und Kind zu bilden, war in den heißesten Augenblicken der Oktoberkämpfe entstanden. Die Grundprinzipien, auf denen die Arbeit dieser Abteilung fußen sollte, und die damit verbundenen Richtlinien für die soziale Betreuung von Müttern und schwangeren Frauen wurden auf der ersten Arbeiterinnenkonferenz [1] gleich zu Beginn der Oktoberrevolution festgelegt.

Die Konferenz war auf meine Initiative als Mitglied des Zentralkomitees hin einberufen worden, und wir bildeten bei der Redaktion der Zeitschrift Rabotniza eine „Initiativgruppe“ der Bolschewistinnen Aufgabe dieser ersten Konferenz von Vertreterinnen der Industriearbeiterinnen in Russland war es, die Massen der Arbeiterinnen, die sich spontan der Revolution zugewandt hatten, für die Sowjets waren und mit den Bolschewiki gingen, zusammenzuschließen, zu verbinden. Mehr als 500 Delegierte aus Petrograder Betrieben waren auf der Konferenz anwesend. Auch aus Moskau, Iwanowo-Wosnessensk, Tula und Kaluga waren einige Delegierte gekommen.

Die Konferenz wurde ungewöhnlich rege vorbereitet und fand bei den erwachenden Massen der Arbeiterinnen lebhaftes Echo und Interesse. Die Arbeiterinnen, die sich um die Zeitschrift Rabotniza zusammengeschlossen hatten, besaßen zu der Zeit schon ein eigenes Aktiv. Die Seele der Zeitschrift waren Klawdija Nikolajewa und Konkordija Samoilowa.

Auf der Konferenz wurden die wichtigsten Forderungen der bolschewistischen Arbeiterinnen genannt und verankert. Große Bedeutung wurde unter diesen Forderungen dem Problem des Schutzes und der Betreuung der Mütter beigemessen. In ganz einfachen Räumlichkeiten, irgendwo in der Bolotnaja-Straße, diskutierten die Arbeiterinnen zu einem Zeitpunkt, da die Oktoberrevolution in vollem Gange war, da die Zugangswege nach Petrograd noch nicht endgültig von den Truppen der Provisorischen Regierung gesäubert waren und in der Stadtduma von Petrograd noch so etwas wie eine Regierung der Menschewiki und Sozialrevolutionäre auf eigene Faust tagte, lebhaft und sachlich darüber, welche Maßnahmen die Sowjetmacht zum Schutz der werktätigen Mütter und ihrer Kinder in erster Linie ergreifen müsste.

Am 6. November 1917 hatte ich als Mitglied des Zentralkomitees der Partei und als Sekretär der „Initiativgruppe“ der Arbeiterinnen ein Referat zum Mutterschutz zu halten. Meine Thesen wurden als Grundlage genommen. Die auf der Konferenz vertretenen Arbeiterinnen bekundeten großes Interesse für das Referat und beteiligten sich überaus rege an der Diskussion, an den Debatten zum Referat sowie an der Ausarbeitung der Thesen. Die Thesen wurden dann dem Volkskommissariat für staatliche Fürsorge und dem Volkskommissariat für Arbeit, zu denen die Abteilung für soziale Fürsorge damals gehörte, „als Richtlinie“ zugeleitet.

Bei einem Vergleich der geltenden Gesetzesbestimmungen im Bereich von Mutterschutz und -betreuung mit den auf der ersten Konferenz der Arbeiterinnen angenommenen Thesen wird deutlich, dass es die Wünsche jener Konferenz waren, die den sowjetischen Gesetzen auf diesem Gebiet zugrunde gelegt wurden.

Somit ist festzustellen, dass die Initiative beim Schutz und bei der Betreuung von Mutter und Kind von den werktätigen Frauen selbst ausgegangen ist. Aktiv wirkten die Arbeiterinnen zu jener Zeit noch kaum in den Sowjets. Doch schon in den ersten Tagen des Bestehens der Sowjetmacht erreichten sie, dass in den Sowjets lebhaft und schöpferisch an dem Problem gearbeitet wurde, den Frauen die Last der Mutterschaft zu erleichtern.

Die Maßnahmen zum Schutz und zur Betreuung der Mütter gingen in den ersten Monaten der Sowjetmacht von zwei Volkskommissariaten aus – dem Volkskommissariat für staatliche Fürsorge und dem Volkskommissariat für Arbeit. Letzteres arbeitete eine Reihe von Bestimmungen zur Sozialgesetzgebung aus. Das Volkskommissariat für staatliche Fürsorge unternahm Schritte zur Unterstützung der werktätigen Mütter.

Erstes Anliegen des Volkskommissariats für staatliche Fürsorge war es, die vorhandenen Einrichtungen der Findelhäuser in Petrograd und Moskau zu erhalten und zugleich umzugestalten. Das Volkskommissariat stellte sich die Aufgabe, aus diesen „Engelfabriken“ Häuser für Mutter und Kind zu machen.

In den Aufgabenbereich des Volkskommissariats fiel auch die Betreuung aller Kinderkrippen (davon gab es sehr wenige), der Mütterberatungen und der Waisenhäuser, die bereits vor der Revolution von Wohltätigkeitsvereinen gegründet worden waren.

Um alle diese Einrichtungen in den Griff zu bekommen und sie im Sinne der Politik der Sowjetmacht zu betreiben, musste das Volkskommissariat für staatliche Fürsorge vor allem eine Sektion für Sozialforschung gründen. Zur Arbeit in dieser Sektion wurden in starkem Maße Arbeiterinnen aus den Betrieben herangezogen. Die Sektion überprüfte zunächst alle mit dem Schutz von Mutter und Kind zusammenhängenden Einrichtungen und wurde dabei auch mit der offenen Sabotage von Beamten und Verwaltern fertig.

Im Dezember 1917, also bereits eineinhalb Monate nach der Machtübernahme durch das Proletariat, wurde klar, dass das Volkskommissariat ohne ein besonderes Zentrum für die Arbeit zum Schutz von Mutter und Kind den wachsenden Anforderungen und Aufgaben auf diesem Gebiet nicht würde gerecht werden können.

Am 31. Dezember 1917 erließ das Volkskommissariat ein Dekret über die Bildung eines Kollegiums, das eine Abteilung zum Schutz von Mutter und Kind gründen sollte. Zum Leiter dieser Abteilung wurde Doktor Koroljow ernannt, dem Kollegium stand der Volkskommissar vor.

Die Sowjetmacht war die erste Macht der Welt, die offiziell, in Gesetzen, die Mutterschaft als soziale Funktion der Frau anerkannte und auf Grund der Tatsache, dass in einer Republik der Werktätigen die Frau stets in gewisser Weise die Pflicht haben wird, für die Gesellschaft zu arbeiten, die Lösung des Problems der Betreuung der Mütter von diesem neuen Standpunkt aus in Angriff nahm.

Das Schwergewicht der Tätigkeit des Volkskommissariats lag in den ersten Monaten der Sowjetmacht auf der Organisierung und Reorganisierung der Einrichtungen, die den Müttern die Last der Mutterschaft zu erleichtern vermochten und gleichzeitig gegen die hohe Kindersterblichkeit ankämpfen konnten.

Mit dem Dekret vom 20. Januar 1918 leitete das Volkskommissariat für staatliche Fürsorge vor allem die Neuordnung und Reorganisierung der Entbindungsanstalten ein. Das Dekret ordnete an, dass alle Heime, Kliniken und sonstigen Institutionen für Geburtshilfe und Gynäkologie der Abteilung für den Schutz von Mutter und Kind zu unterstellen sind. Des weiteren wurde in dem Dekret verfügt, die Geburtshilfe auf der Grundlage von drei neuen Prinzipien zu organisieren: 1) klinische Hilfe für alle mittellosen Mütter, was bedeutete, dass gerade dem ärmsten Teil der weiblichen Bevölkerung, den Arbeiterinnen, Bäuerinnen und Angestellten, die Türen zu den Entbindungsanstalten geöffnet wurden; 2) Entlohnung der Ärzte durch den Staat, um zu verhindern, dass wohlhabendere Frauen durch private Honorare für die Ärzte Privilegien bei der Geburt genießen, und um die Ungleichheit zwischen wohlhabenden und mittellosen Gebärenden zu beseitigen; 3) Schutz der Gebärenden, hauptsächlich der mittellosen Frauen, davor, als „Opfer der Wissenschaft“ angesehen zu werden, an dem unerfahrene Hebammen und junge Studenten die Geburtshilfe erlernen und praktizieren könnten. Niemand habe das Recht, die Frau bei der Erfüllung der heiligen, doch für sie qualvollen Bürgerpflicht der Mutterschaft als „Opfer der Wissenschaft“ zu betrachten, hieß es in dem Dekret. Das gleiche Dekret besagte, dass die Geburtshilfeausbildung für Hebammen nicht mehr ein Jahr, sondern zwei Jahre dauern sollte, wobei die Lehrgangsteilnehmerinnen erst im zweiten Ausbildungsjahr zur aktiven Geburtshilfe zugelassen wurden.

Der nächste Schritt des Kollegiums zum Schutz von Mutter und Kind war der Zusammenschluss aller Einrichtungen, die Frau und Kind vor und nach der Geburt betreuten, angefangen von den Säuglingsheimen bis hin zu Krippen auf dem Lande, zu einer gesamtstaatlichen Organisation. Gemäß dem Dekret des Volkskommissariats vom 31. Januar 1918 sollte die Abteilung zum Schutz von Mutter und Kind eine Kette von Einrichtungen schaffen, die gewährleisteten, dass in der Sowjetrepublik geistig und körperlich starke und gesunde Bürger heranwachsen. Dieses Dekret legte ferner fest, dass ein sogenannter Musterpalast der Mutterschaft ins Leben gerufen und die Entbindungsanstalten und Findelhäuser in Moskau und Petrograd zu einer Einrichtung mit dem Namen „Moskauer Institut des Kleinkindes“ und „Petrograder Institut des Kleinkindes“ zusammengefasst würden. Die Findelhäuser wurden in „Palast des Kleinkindes“ umbenannt.

Das wachsende Ausmaß der Tätigkeit des Volkskommissariats im Rahmen der Abteilung für den Schutz von Mutter und Kind und der lebhafte Widerhall, den diese Tätigkeit bei den Massen der Arbeiterinnen fand, veranlassten das Volkskommissariat, das Kollegium zum Schutz der Mutterschaft zu vergrößern. Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften, der Krankenkassen, der Stadtbezirkssowjets von Petrograd sowie der Redaktion der Zeitschrift Rabotniza wurden in das Kollegium aufgenommen.

Mit dem Dekret vom 31. Januar wurde das Kollegium in eine Kommission umgewandelt, die sich bei ihrer Arbeit von drei Grundsätzen leiten lassen sollte:

  1. das Kind der Mutter erhalten, also Kampf gegen die Kindersterblichkeit;
     
  2. Erziehung des Kindes in der Atmosphäre einer weitgefassten sozialistischen Familie (Einrichtung von Häusern für Mutter und Kind, Grundsteinlegung für die soziale Erziehung der Kinder von ihren ersten Lebenstagen an);
     
  3. Schaffung einer gesunden Atmosphäre für die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder.

Im Januar 1918, noch vor Erlass des Dekrets, ging die Abteilung zum Schutz von Mutter und Kind daran, einen Palast zum Schutze von Mutter und Kind einzurichten. Dazu gehören sollten der Palast des Kleinkindes (ehemaliges Findelhaus) und der Palast der Mutter (ehemaliges klinisches Institut für Geburtshilfe und Gynäkologie in Petrograd). Dem von der Kommission für den Schutz von Mutter und Kind und der Abteilung entwickelten Projekt zufolge sollte der Palast ein Museum des Schutzes von Mutter und Kind (eine Idee, die später hervorragend von W.P. Lebedewa in Form einer Ausstellung zum Schutz von Mutter und Kind verwirklicht wurde), eine Musterkinderkrippe, Mütterberatungsstellen, eine Milchküche, eine Pflegschaftsstelle und anderes mehr beherbergen. Als Domizil für den Palast der Mutterschaft wurde das dafür bestens geeignete Gebäude des Nikolaus-Instituts gewählt.

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Anmerkung

1. Gemeint ist die I. Petrograder Arbeiterinnenkonferenz, die vom 12. bis 15. November 1917 stattfand.


Zuletzt aktualisiert am 27. Juli 2020