Clara Zetkin

 

Aus Krähwinkel

(22. März/5. April 1905)


Die Gleichheit, Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen, Nr. 6, 22. März 1905 und Nr. 7, 5. April 1905.
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I.

Nach Krähwinkel fühlt man sich versetzt, wenn man sich mit der Lektüre des Artikels befasst, in welchem Edmund Fischer die grundsätzliche Forderung der Berufstätigkeit der Frau bekämpft (Zur Frauenfrage, Märzheft der Sozialistischen Monatshefte). Die hervorstechendsten Merkmale der Krähwinkelei sind ihm aufgeprägt: Die kleinbürgerliche Vernarrtheit in eine Schneckenhauswelt und damit die Unfähigkeit, den breit flutenden Strom der geschichtlichen Entwicklung in seinem Fluss, in seinem Woher und Wohin zu begreifen und unbefangen zu würdigen. Die philisterhafte Scheu vor den Tatsachen und vor dem Versuch, sie theoretisch zu durchdringen und zu meistern. Die Unbekanntheit mit den Ideen und Forderungen, gegen welche Sturm gelaufen wird.

In der Tat: der Artikel fällt ebenso unvorteilhaft auf durch die Beschränktheit des Blicks, der Gedankengänge auf, wie durch die beschämende Unkenntnis der reichen Literatur über die Frauenfrage, und zwar der sozialdemokratischen wie der bürgerlich-frauenrechtlerischen. Es ist bezeichnend, dass das jüngste Zitat, auf das er sich beruft, aus dem Jahre 1899 stammt! Wir schreiben 1905, und gerade in den letzten Jahren sind manche der tiefsten, innerlichsten Probleme der Frauenfrage erst aufgeworfen und geklärt worden. Nicht der reaktionär utopistischen Auffassung des katholischen Reformers Decurtins, wohl aber den sozialistischen Ausführungen über die Konflikte zwischen Mutterschaft und Berufsarbeit der Frau auf dem Internationalen Arbeiterschutzkongress zu Zürich, 1897, und der scharfen sozialdemokratischen Kritik an der einseitigen bürgerlichen Frauenrechtelei, welche die Bedeutung der weiblichen Eigenart und weiblichen Sonderaufgaben leugnete, kommt zusammen mit den Schriften von Laura Marhold und Ellen Key das hauptsächlichste Verdienst zu. Ein leidlich aufmerksames Studium der frauenrechtlerischen Literatur lässt darüber keinen Zweifel.

Für Genossen Fischer ist das alles Luft. Er erwähnt die angezogenen Ausführungen nicht einmal und hält sich für seine Polemik gegen die grundsätzliche Forderung der weiblichen Berufsarbeit auch nicht an das offizielle Protokoll des Kongresses zu Zürich, sondern an den unvollständigen Bericht des Vorwärts. Bebels Buch Die Frau und der Sozialismus wird in der 9. Auflage von 1891 zitiert, obgleich seither, 1904, die 34., ganz bedeutend erweiterte und umgearbeitete Auflage erschienen ist. Gewiss: dieser Umstand ändert nichts an Bebels grundsätzlicher Auffassung der Frauenfrage. Aber immerhin ist in der letzten Bearbeitung mancher umstrittene Gedankengang geklärt, manche Beweisführung ergänzt und stärker gestützt worden. Und für Genossen Fischers Arbeitsmethode, für seine Nichtvertiefung in die einschlägige Literatur bleibt charakteristisch, dass er sich auf eine alte und nicht die vollkommenere Bearbeitung des Problems beruft.

Naiv erstaunt fragt er, „welchen Standpunkt denn“ die sozialdemokratischen Frauen gegenüber den bürgerlichen Frauenrechtlerinnen einnehmen könnten. „Gibt es einen feststehenden sozialdemokratischen Standpunkt zur Frauenfrage? Oder ist nicht gerade auch in der sozialistischen Bewegung die Frauenfrage völlig ungeklärt?“ Und auf diese Frage kennt er keine andere Antwort als einige Sätze aus unserem Programm, die sich auf die volle soziale und rechtliche Gleichstellung der Geschlechter beziehen. Als ob nie ein Parteitag zu Gotha 1896 über die Frauenfrage verhandelt und den Standpunkt der Partei ihr gegenüber in einer Resolution festgelegt hätte, die mit oder ohne die Billigung des Genossen Fischer noch heute für die sozialdemokratische Stellungnahme maßgebend ist. Als ob nicht höher als Sätze und Buchstaben von Programmen und Resolutionen der tiefe, lebendige Gehalt des Sozialismus stände, die fruchtbare, durch Tatsachen gestützte Einsicht in die Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung. Kurz: was Genosse Fischer zur Kennzeichnung des „völlig ungeklärten“ sozialdemokratischen Standpunkts in der Frauenfrage anführt, macht den Eindruck, aufs Geratewohl aus Onkel Philisters Zitatensack entnommen zu sein. Wir würden das nicht festnageln, wenn nicht die souveräne Leichtfertigkeit, mit welcher der Verfasser über die gesamte neuere Literatur zur Frauenfrage hinweggeht, ebenso groß wäre wie die Anmaßung, mit welcher er von der Unklarheit des sozialdemokratischen Standpunkts spricht, um dessen „Revision“ in Angriff zu nehmen.

Es ist unmöglich, an dieser Stelle all den Irrungen und Wirrungen der Fischerschen Gedankenpfade nachzugehen. Banale Selbstverständlichkeiten sind mit unvollständigen, schiefen Einblicken und engen, kurzsichtigen Ausblicken zu einem wahren Rattenkönig von Unklarheiten und Widersprüchen verfilzt. Wir müssen uns darauf beschränken, das Wesentliche herauszulösen.

Genosse Fischer ist kein Unmensch. Bei Leibe nicht! Seiner Ansicht nach „muss die Frau politisch und rechtlich dem Manne gleichgestellt und ihr die Entwicklungsmöglichkeit auf allen Gebieten gegeben werden.“ Jedoch eine Berufstätigkeit ist ihr von Übel. Sie darf durch eine solche nicht wirtschaftlich vom Manne emanzipiert werden und hat die wirtschaftliche Emanzipation auch gar nicht nötig. Die Berufstätigkeit der Frau ist ein Übel der kapitalistischen Gesellschaft, eine vorübergehende Erscheinung, der von einsichtigen Sozialpolitikern entgegengearbeitet werden muss, die im „Zukunftsstaat“ keinen Platz finden darf. Denn die Berufstätigkeit widerspricht der tiefsten „Natur“ des Weibes, die im Allgemeinen einzig auf die Pflichterfüllung als Mutter und Hausfrau gerichtet ist. „Wir kennen die Weise, wir kennen den Text“, sie sind durch etwas modernisierten Aufputz nicht anziehender und überzeugender geworden. Was haben wir gegen diese „geklärte“ sozialdemokratische Auffassung einzuwenden?

Sie sieht die Berufstätigkeit der Frau und die Mutterschaft im Lichte der kapitalistischen Ordnung und des von ihr bedingten Um und Auf. Sie beachtet nur die Umstände, welche innerhalb der heutigen bürgerliche Ordnung ein harmonisches Nebeneinander beider Pflichtsphären hindern, erschweren, mit tausend Konflikten und Schmerzen verquicken, der höchsten Vollkommenheit des Wirkens als Mutter und Berufstätige entgegenarbeiten. Wie jede Arbeit, jede Berufstätigkeit unterliegt auch die der Frau dem Banne der Gesetze, welche aus der Natur des Kapitalismus entspringen. Sie fordert deshalb mehr von der Persönlichkeit ein, als in dem Wesen der Berufstätigkeit selbst begründet ist. Das gleiche gilt von den Aufgaben der Mutterschaft, weil die auf dem Privateigentum aufgebaute kapitalistische Ordnung das Recht des toten Besitzes vor das Recht des lebendigen Menschen stellt und die Gesellschaft in der Folge nur höchst unvollkommen oder auch gar nicht ihre Pflichten erfüllt, für alle leiblichen und geistigen Kräfte des Kindes die günstigsten Entwicklungsbedingungen zu schaffen. Als Berufstätige wie als Weib trägt die Frau die Sünden der kapitalistischen Ordnung, welche naturgemäß im Proletariat aufs äußerste verschärft und zugespitzt in Erscheinung treten.

Jedoch die kapitalistische Gesellschaft wird nicht nur von Tendenzen beherrscht, welche der Berufstätigkeit und der Mutterpflicht das Mal der Einseitigkeit und Unvollkommenheit aufdrücken. Neben ihnen setzen sich andere Tendenzen durch, zeichnen sich Entwicklungslinien ab, welche in der Richtung einer harmonischen Vereinigung von Mutterschaft und Berufsarbeit laufen. Der proletarische Klassenkampf bringt durch den erzwungenen gesetzlichen Arbeiterschutz, durch Sozialreformen überhaupt und durch die gewerkschaftliche Macht auf dem Gebiet der Handarbeit und der Kopfarbeit gegenüber der Gewalt des ausbeutenden Besitzes und seiner Ordnung das Recht des ausgebeuteten Menschen zur Geltung. Er führt damit zu einer verminderten Versklavung der weiblichen Persönlichkeit durch die berufliche Arbeit. Verschiedene Umstände – deren treibende Kräfte wir im Rahmen dieses Artikels nicht aufzeigen können – wirken andererseits zu einer geringeren Einforderung des Weibes durch die Segnungen und Bürden der Mutterschaft zusammen. Wohl mehren, vertiefen und weiten sich ihre Aufgaben mit der fortschreitenden Kultur. Allein diese steigert auch die Einsichten, Kräfte und Hilfsmittel, über welche die Frau zu ihrer Erfüllung gebietet. Der Anteil der Gesellschaft an dem Erziehungswerk wächst und wird betreffs der Ausgestaltung wie der Erziehenden mehr und mehr in Einklang mit seinem Ziel gebracht. In dem Maße, wie die Arbeit dem Kapital Konzessionen an das Menschentum der Arbeitenden entreißt, wird der Vater in seine Rechte und Pflichten als Miterzieher der Kinder eingesetzt.

Gewiss: die aufgezeigten Tendenzen können sich erst in voller Macht und Reinheit durchsetzen, wenn die kapitalistische Ordnung zusammenbricht; wenn ihr giftiger Hauch nicht länger die Anforderungen der Mutterschaft wie der Berufsarbeit unnatürlich steigert; wenn in einer vernünftigen sozialen Organisation die Frau als weiblicher Vollmensch Gott zu geben vermag, was Gottes ist, und dem Kaiser, was des Kaisers ist. Sicherlich auch: die hervorgehobenen Tendenzen treten heute auf, behaftet mit Schwächlichkeit und zweckschädigenden Begleiterscheinungen; behaftet mit allen hässlichen Muttermalen, welche die Klassengesellschaft des Kapitalismus allen sozialen Neubildungen mitgibt. Nichtsdestoweniger sind die Entwicklungslinien und die Ausblicke, welche sie eröffnen, deutlich erkennbar und hoffnungsreich genug. Wir Sozialdemokraten haben daher nicht den geringsten Anlass, den geschichtlichen Werdegang bremsen zu wollen und uns, von Abscheu gegen die „zukunftsstaatliche Zwangsanstalt“ geschüttelt, mit einem mitfühlende Schluchzen an das kleinbürgerlich-freisinnige Herz des Vaters der unglückseligen Strampel-Annie zu werfen. [1]

Eine Erwägung vor allem fällt schwer ins Gewicht, dass wir unsere grundsätzliche Auffassung über die Berufsarbeit der Frau im Hinblick auf die Mutterschaft nicht mit Genossen Fischer zusammen unter der Losung „revidieren“: „zurück auf Eugen Richter!“ Die Erziehung des Kindes muss denn doch von einem anderen Standpunkt aus betrachtet werden, als dem des erhabenen Gefühls: das ist meine Frau, die in meinem Haushalt mein Kind erzieht. Das entscheidende Wort über das Problem spricht die Rücksicht auf die höchstmögliche Vollkommenheit des erstrebten Resultats, auf die gesunde, kraftvolle Entfaltung der leiblichen und seelischen Kräfte des Kindes. Und da drängt sich die Frage auf: vermag die Erziehung im Heim, durch die Mutter allein das Kind zur starken, zur schönen Persönlichkeit zu entwickeln, dessen feste persönliche Eigenart mit dem klaren, lebendigen Bewusstsein des Gebundenseins an die Allgemeinheit sich paart. So hoch wir das mütterliche Wirken einschätzen; so unentbehrlich, ja so vertiefungsbedürftig uns der erzieherische Einfluss des Heims dünkt: wir sagen nein!

Die Erziehung des Kindes muss das harmonisch zusammengestimmte Werk von Heim und gesellschaftlichen Einrichtungen, von Mutter und Vater sein. Die Erziehung des Kindes in öffentlichen Institutionen stellt die besten pädagogischen Kräfte, die vorzüglichsten pädagogischen Hilfsmittel in den Dienst der Entwicklung der Jugend, Kräfte und Hilfsmittel, über welche die Einzelfamilie nur ausnahmsweise oder gar nicht verfügt. Die gemeinsame Kindererziehung in öffentlichen Anstalten muss das Wesen des Heranwachsenden vom zarter Kindheit an demokratisieren, sozialisieren, mit der Überzeugung durchdringen, dass in der Allgemeinheit die starken Wurzeln der Kraft der Persönlichkeit ruhen, denn die Individualität darf nicht zur blonden Bestie des Herrenmenschen entarten.

Aufgabe der Erziehung im Heim ist dagegen, der persönlichen Eigenart ihr Recht werden zu lassen, in liebevoller, vernünftiger Weise zu individualisieren, denn das gedankenlose, ergebene, mittrottende „Herdentier" ist nicht das Ideal der Entwicklung.

Und wie sich bei der Zeugung des Kindes die Eigenart von Vater und Mutter mischt, so muss sie sich bei der Erziehung – dem zweiten Schöpfungsakt und oft dem wichtigsten – harmonisch vereinigen, damit das Beste von beiden Seiten her zur Blüte gelang. Je mehr Spielraum außerdem die sich wandelnden sozialen Verhältnisse für die Differenzierung der Geschlechter schaffen, um so bedeutsamer ist es, dass die Erziehung aus einseitigem Mutterwerk zum gemeinsamen Elternwerk werde. Denn dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Geschlechter gegenseitiges Verständnis für ihre tiefste seelische Eigenart gewinnen und ihre Fähigkeit zur gemeinsamen Lösung aller Lebensaufgaben, aller Kulturarbeit steigern. Vielleicht nimmt sich Genosse Fischer die Mühe, einmal nachzulesen, was unter dem Titel Mutterschaft und geistige Arbeit im Vorwärts vom 31. August 1901 über das Problem veröffentlicht wurde. Aber freilich, er hat das Problem nicht vom Standpunkt der Menschheitsentwicklung gefasst, sondern von dem Maulwurfshügel der Krähwinkelei. So wird statt dem allgemeinen Kulturinteresses die Liebhaberei des Philisters zum kritischen Maßstab, und die wandelbaren Erscheinungsformen der kapitalistischen Ordnung gewinnen für ihn Ewigkeitsbedeutung. Wir werden das in einem zweiten Artikel noch nach einer anderen Richtung hin nachweisen.
 

II.

Für unseren Krähwinkler ist offenbar auch die Natur des Weibes eine ewig gegebene, unwandelbare Größe, die von keinem Hauch der geschichtlichen Entwicklung berührt wird. Und damit nicht genug. Sein Blick umfasst sie nicht in ihrer Totalität, in ihrem gesamten Wesensinhalt, er haftet vielmehr nur an dem, was dem Manne zuerst auffällt, und was für den kleinbürgerlich empfindenden Mann unserer Tage sich zum Begriff des Weibes und seiner Bestimmung überhaupt weitet. Es ist die geschlechtliche Wesenheit der Frau.

Kein leidlich Vernünftiger wird ihre Bedeutung für das Sein, Streben und Wirken des Weibes bestreiten. Sie bildet eine natürliche, unzerstörbare Wurzel des leiblichen und geistigen Lebens jeder Frau. Allein ist sie nicht seine einzige Wurzel. Die Frau ist nicht nur Geschlechtswesen, sie ist ein Mensch, ein weiblicher Mensch. Genossen Fischers einseitige Auffassung zwingt uns zu betonen, was banale Selbstverständlichkeit ist. Was der „tiefsten Natur“ des Weibes ziemt, was an Trieben, Kräften, Betätigungswillen aus ihr hervorquillt, das erschöpft sich daher nicht durch das Ausleben in der begrenzten Sphäre des spezifisch Weiblichen; es verlangt gebieterisch Entfaltungs- und Bewegungsfreiheit außerhalb derselben in dem weiter spannenden Gebiet allgemein menschlichen Wirkens. Und dieses ihr Verlangen wird nicht ungestraft in Fesseln geschlagen.

Die geschlechtliche und die allgemein menschliche Wesenheit der Frau liegen nicht in unorganischer Sonderung nebeneinander. Durch tausend feine Fäden sind sie miteinander verwachsen, und eine gesunde Entfaltung und Betätigung beider Wesensseiten ist Voraussetzung für die gedeihliche Entwicklung jeder einzelnen von ihnen. Eine Verkümmerung der einen wirkt nachteilig auf das Leben der anderen zurück. Sowohl das Mannweib wie das im „Puppenheim“ spielende, schwätzende und sich putzende Weibchen ist keine Idealgestalt weiblichen Seins. Wer dem Weib unter Berufung auf seine tiefste Natur das Ausleben als Mensch wehren, wer es in den engen Kreis der Verpflichtungen bannen will, die von der Natur gewiesene Bürden des Geschlechts sind, der verschüttet wertvollste, unersetzliche Quellen des Lebens, welche die Kräfte der Gattin und Mutter speisen und zur höchsten Blüte entfalten. Setzt sich sein Streben durch, so lernt der Mann günstigstenfalls ein Weib kennen, das vollkommen seinem persönlichen Meinen und Wünschen von weiblichem Wesen und Wirken entspricht. Fremd bleibt ihm aber das Weib, der in Harmonie und Kraft erblühte weibliche Vollmensch.

Genossen Fischer scheinen diese Erwägungen nicht ganz unbegründet zu sein, er fordert für die Frau „Entwicklungsmöglichkeiten auf allen Gebieten“. Allein er knickt seine Forderung in der Blüte, indem er dem Weibe grundsätzlich die Berufstätigkeit versagt und ihm dafür nur ein schlechtes Surrogat bietet: die Möglichkeit, sich „neben dem häuslichen Leben“ für das öffentliche Leben, für Kunst und Wissenschaft zu „interessieren“. Was in Krähwinkel als Zukunftsideal erscheint, das existiert schon heute in abstoßender Gemeinschädlichkeit. Es ist die „höhere Tochter“, die „Weltdame“, die sich „nebenbei“ für das öffentliche Leben, für Kunst und Wissenschaft, für alles und etliches mehr „interessiert“, die auf den mannigfaltigsten Gebieten weiblicher und menschlicher Betätigung mit der gleichen oberflächlichen Ausrüstung und der nämlichen skrupellosen Leichtfertigkeit herumstümpert. Kunst und Wissenschaft werden sich höflich dafür bedanken, auch in Zukunft nebenbei der Tummelplatz weiblichen Dilettantismus zu sein, davon abgesehen, dass heute die tiefste Natur der Frau – auch ohne den Zwang des Kampfes ums Dasein – nach jenem ernsten Lebensinhalt zu verlangen beginnt, den die Berufsarbeit gibt.

In seiner philiströsen Abneigung gegen die Berufsarbeit der Frau übersieht Genosse Fischer zweierlei Umstände von ausschlaggebender Bedeutung. Die veränderten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse, welche das alte weibliche Tätigkeitsfeld im Hause zertrümmert und umgewälzt haben. Die entsprechend revolutionierten Bedürfnisse der Frau.

Die gegen die Berufsarbeit angerufene weibliche Natur hat sich zu allen Zeiten damit abgefunden und damit abfinden müssen, dass die Frau neben den Aufgaben, die aus ihrem Geschlecht erwachsen, produktiv tätig war. Mehr noch: ihre produktive Tätigkeit war die wichtigste Seite ihres häuslichen Schaltens und Waltens und ging dem Wirken als Mutter vor, der bedeutsamsten weiblichen Verpflichtung. Die Frau war vor allem „Universalhandwerkerin“ in der Familie. Die kapitalistische Entwicklung, getragen von wirtschaftstechnischen Fortschritten, hat der produktiven Arbeit der Frau im Heim und für die Familie mehr und mehr den Boden abgegraben. Ihre verschiedensten Zweige gehen in die Hände von weiblichen und männlichen Berufsarbeitern über. Immer ausschließlicher wird die Familie im Hause wirtschaftlich zu einem bloß konsumierenden Ganzen. Die Gesellschaft kann jedoch nicht auf die produktiven Leistungen der Hälfte ihrer Glieder verzichten, Die weibliche Berufsarbeit ist nur die den umgewälzten wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen angepasste Form der gesellschaftlich nötigen produktiven Arbeit der Frau. Sie durch den ausschließlichen Griseldisdienst am Manne und in der Familie ersetzen zu wollen, hieße eine Vergeudung leiblicher und geistiger Kräfte das Wort reden, welche die Allgemeinheit und in letzter Linie den Mann selbst schädigen würde. In der Tat: wird die Frau dem produktiven, dem beruflichen Wirken enthoben, so muss dafür der Mann eine um so schwerere Arbeitsbürde tragen. Was anderes aber bedeutet das, als eine Minderung der Möglichkeit für ihn, in der Familie, im öffentlichen Leben usw. sich auszuleben?

In den Kreisen der Nichtbesitzenden und Wenigbesitzenden zwingt wirtschaftliche Notwendigkeit die Frau zur Berufsarbeit. Aber von diesem starken Sporn abgesehen, drängt zu ihr und wird künftig immer mehr zu ihr drängen, was nach Genossen Fischers Ansicht sich gegen sie empört: die tiefste Natur des Weibes. Sie, der früher die beschränkte Idylle des Nichts-als-Heimlebens genügte, begehrt hinaus auf den lauten Jahrmarkt, auf den tosenden Kampfplatz des sozialen Lebens. Die ihren früheren produktiven Charakters beraubten Haushaltungsgeschäfte – auch wenn sie noch so vertieft erfasst werden – vermögen immer weniger den Boden abzugeben, auf dem sich alle Seiten, alle Fähigkeiten des Weibes betätigen können. Und auf hundert Kanälen trägt das flutende Leben Einflüsse an seine Seele heran, die Sehnsüchte, Neigungen, Triebe, Kräfte wecken, welche heiß nach Entfaltung lechzen.

Den Spielraum für vielseitige fruchtbare Betätigung, den das Heim zu bieten außerstande ist, ihn muss die Frau nun außerhalb seiner Mauern suchen, die heutzutage meist mehr einengen als schützen. Unseres Dafürhaltens ist es ein glänzendes Zeugnis weiblichen Wesenswertes, dass die Frau das dilettierende Herumnaschen und Herumpfuschen auf allen möglichen und unmöglichen Arbeitsfeldern zu verabscheuen beginnt und nach umgrenzter Berufstätigkeit strebt, die gründliche Ausbildung und die zähe Konzentration der Kräfte, des Willens zur Voraussetzung hat, gleichwie sie danach trachtet, die heiligen Verpflichtungen der Mutterschaft nicht mehr mit blind waltendem Mutterinstinkt zu erfüllen, vielmehr als wohl vorbereiteten und durchdachten Mutterberuf.

Für die volle soziale und rechtliche Gleichstellung des weiblichen Geschlechts mit dem männlichen ist die Berufstätigkeit von grundsätzlicher Bedeutung. Die Herrschaftsstellung des Mannes in der vaterrechtlichen Familie und das um Marktwerte feilschende Regime der Geldwirtschaft hatten verdunkelt, dass die arbeitende Frau nicht vom Manne erhalten wird, sondern auf Grund ihrer eigenen Leistungen existiert, hatten die richtige soziale Wertung der mütterlichen und hauswirtschaftlichen Tätigkeit ausgelöscht oder wenigstens getrübt. Die Berufsarbeit der Frau hat den Blick dafür geschärft. Außerdem und besonders: indem sie die Frau außerhalb der Familie wirtschaftlich auf eigene Füße stellt, zerschneidet sie das Band der ökonomischen Abhängigkeit, das sie an den Mann fesselt. Sie ward und ist darum die unerschütterliche Grundlage, auf der ihre privatrechtliche und staatsrechtliche Mündigkeit beruht. Gewiss, wir stimmen Genossen Fischer darin zu: eine sozialistische Gesellschaftsordnung wird nicht bloß die Berufstätigkeit der Frau, sie wird auch ihren Mutterberuf als Legitimation ihrer vollen sozialen und rechtlichen Gleichstellung werten. Jedoch auch in ihr bleibt das berufliche Wirken das Fundament der wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Weibes vom Mann. Ohne ihre lebendige Macht schrumpft das Verfügungsrecht der Frau über ihre Person, schrumpft ihre Freiheit der Liebeswahl, die Möglichkeit der nötigen leichteren Lösung der Ehe zu einer toten Formel zusammen.

Dies aber ist in der strittigen Frage vor allem das Entscheidende: das Recht der Frau auf Entwicklung und Betätigung ihrer gesamten Wesenheit als eines weiblichen Menschen fällt zusammen mit dem höheren Interesse der Allgemeinheit. Die Frau muss zu der Erfüllung ihrer Mutterpflichten im Heim die Berufsarbeit in der Welt fügen, weil die Gesellschaft ein Recht auf alle materiellen und geistig-sittlichen Werte hat, welche Weibeskraft zu schaffen vermag. Die weibliche Berufstätigkeit ist eine Voraussetzung für die quantitative, aber nicht minder für die qualitative Vermehrung der gesellschaftlichen Kulturgüter, denn die Frau ist dem Manne nicht mechanisch wesensgleich. Aus ihrer vollentfalteten Eigenart heraus prägt sie daher vielfach andere oder anders geartete Werte wie der Mann, deren die Menschheit nicht entraten darf.

Jedennoch: Erwägungen, die in den skizzierten Richtungslinien laufen, will die Krähwinkler Furcht vor dem Gegenstück der Zwangserziehungskaserne nicht gelten lassen, die Furcht vor der Hausgenossenschaft, der entsetzlich dräuenden Zwangswohnungs- und Zwangsabfütterungskaserne, aus der jedes häusliche Behagen, jede Rücksicht auf „Männchens Lieblingsspeise“ fühllos verbannt ist. Es hieße das Wesen der Familie als einer sittlichen Einheit beleidigen, wollten wir uns mit der Auffassung auseinandersetzen, als wäre für sie die Speiseschüssel, in welcher die Frau eigenhändig am eigenen Herde zubereitete Gerichte auftischt, das festeste, ewige Bindemittel, der lebendig wirkende Zauber, der dem Heimleben Traulichkeit, Schönheit und stärkende Kraft verleiht.

Tatsache ist, dass die gesamte soziale Entwicklung den Einzelhaushalt mehr und mehr zersetzt. Dass immer mehr der Funktionen welche die Frau in ihm individuell erfüllt, an moderne Industrien übergeben oder ihnen übertragen werden könnten: dass der Großbetrieb, dass die genossenschaftliche oder gemeinwirtschaftliche Form häuslicher Funktionen betreffs des geringeren Aufwandes an Zeit, Kraft und Mitteln, sowie betreffs der Leistungen dem Einzelhaushalt überlegen ist. Das bedeutet aber keineswegs die Vernichtung des tiefsten Wesensgehaltes eines innerlich gefestigten Heimes, ja das besagt nicht einmal, dass die Entwicklung mit zwingender Notwendigkeit zur Hausgenossenschaft oder insbesondere nur zu ihr führen müsse. Die ihr als geschlossenes Ganze zugedachten Aufgaben können einzeln von Großbetrieben, von Genossenschaftsbetrieben übernommen werden. Was sich allmählich mit der fortschreitenden Industrialisierung häuslicher Verpflichtungen herausbildet, das ist die Grundalge der verschiedensten genossenschaftlichen, gemeinwirtschaftliche Betriebe, welche Funktionen des Heims, der Hausfrau ablösen: Wohnungsgenossenschaften, Speisegenossenschaften, genossenschaftliche Restaurants, Kommunalküchen, Kommunalwaschhäuser usw. usw. Fällt die kapitalistische Ordnung mit ihrem Boden- und Häuserwucher; stehen Verkehrsmittel, zentrale Licht-, Wärme- und Wasserquellen, Putz- und Reinigungsinstitute usw. nicht mehr im Dienst engbrüstiger Privat- und Klasseninteressen; zwingt die kapitalistische Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft nicht länger, mit jeder Minute Zeit, mit jedem Fünkchen Kraft zu geizen; so kann sich ebenso gut wie die Großhausgenossenschaft, – die idealisierte Mietskaserne unserer Zeit – und neben ihr auch die Gartenstadt mit Ein- und Zweifamilienhäusern entwickeln. Die gemeinnwirtschaftliche oder genossenschaftliche Organisation der wirtschaftlichen Funktionen des Haushalts lässt sich hier sehr wohl mit einer höchst individuell geprägten Gestaltung des Heimlebens vereinen. Davon zu schweigen, dass der Einzelhauswirtschaft alten Stils recht sein kann, was dem Kleinbetrieb billig sein soll, der nicht auf der Ausbeutung fremder Arbeitskraft ruht. Nicht der Zwang, die Einsicht in die Überlegenheit vollkommenerer sozialer Gebilde mag ihn modeln und verdrängen. Es braucht nicht einmal in Krähwinkel ein Zittern vor dem Verlust „des alten lieben Sofas“, ein Schütteln vor dem Einerlei der Rumfutsch- und Dickerbsengenüsse den Mann vor der Berufstätigkeit der Frau schrecken.

Was wir von den Tendenzen zur harmonischen Vereinigung von weiblicher Berufstätigkeit und Mutterpflicht sagten, das gilt selbstredend auch von den Neubildungen, welche die wichtigsten Funktionen der Frau im heutigen Einzelhaushalt übernehmen. Sie treten auf, „behaftet mit Schwächlichkeit und zweckschädlichen Begleiterscheinungen; behaftet mit allen Muttermalen der kapitalistischen Klassengesellschaft“. Die Sozialdemokratie sieht darum der Unsumme von Schmach und Leid, von Übeln und Konflikten, welche die weibliche Berufsarbeit heute belasten, nicht tatenlos zu, in der verzückten Hypnose auf die siegreiche Macht der geschichtlichen Entwicklung vertrauend. Ihre grundsätzliche Auffassung über das, was zur Milderung dieser Übel und Konflikte geschehen kann und geschehen muss, ist seit langem geklärt. Genosse Fischer lese die eingehende Erörterung der Materie in der Gleichheit nach. Vielleicht überzeugt er sich dann, dass es noch wichtigere Aufgaben gibt, als offene Türen einzurennen oder unaufhaltsam vorwärts drängende Entwicklungstendenzen nach Krähwinkel zurückbremsen zu wollen.

Möglicherweise lässt die Lektüre ihm auch Verständnis dafür aufdämmern, dass die verschiedenen Richtungen und Gruppen innerhalb der Frauenbewegung ein anderes sind als die regellosen Zufallsgebilde, die sie ihm dünken: der geschichtlich bedingte Ausdruck sozialer Klassenscheidung in der Frauenwelt. Der tiefe grundsätzliche Wesensunterschied zwischen der bürgerlich-frauenrechtlerischen und der sozialdemokratischen Auffassung der Frauenfrage dürfte ihm dann nicht länger drückendes Gretchengeheimnis bleiben.

Die volle soziale und rechtliche Gleichstellung der Geschlechter ist für die Frauenrechtlerinnen „das Endziel“, denn sie sind Angehörige der sozial emanzipierten herrschenden Klasse. Für die Sozialistinnen ist sie Mittel zum Zweck, den Proletarierinnen die unbehinderte Beteiligung am Kampfe ihrer Klasse gegen die kapitalistische Ordnung zu sichern, denn diese sind Glieder einer sozial ausgebeuteten und beherrschten Klasse. Die Frauenrechtlerinnen begnügen sich mit einer Reform der bürgerlichen Ordnung zugunsten des weiblichen Geschlechts. Die Sozialistinnen sind nicht so bescheiden, sie erstreben zum Zwecke der Befreiung des Proletariats die Revolution des heutigen sozialen Regimes, den Aufbau der sozialistischen Gesellschaft. Sie sind überzeugt, dass in der bürgerlichen Ordnung die volle Gleichstellung der Geschlechter den Boden bereitet, auf dem die „Frauenfrage“ verschärfte und neue Konflikte zeitigt. Erst eine revolutionierte Gesellschaftsordnung vermag diese Konflikte zu lösen, vermag die volle menschliche Emanzipation des weiblichen Geschlechtes zu verbürgen, denn sie allein schafft die sozialen Voraussetzungen dafür, dass die Frau im harmonischen Nebeneinander ganz Weib und ganz Mensch sein kann.

Die Revisionsleidenschaft ließ für Genossen Fischer das Wesen des Sozialismus und die Natur der bürgerlichen Frauenrechtelei in himmelblaue Ferne entschwinden. Und so entging ihm, dass dort, wo alle frauenrechtlerische Reformweisheit aufhört, die befreiende Mission des Sozialismus beginnt. Seiner Meinung nach tut Klärung und Revision des sozialdemokratischen Standpunktes in der Frauenfrage bitter not. Wir haben nichts von diesem Bedürfnis gespürt. Doch sei’s darum! Aber um des Himmels Willen: er vertiefe sich zuerst in die einschlägige Literatur. Mit einem wohlunterrichteten Gegner im geistigen Turnier die Klinge kreuzen: ein erfrischender Genuss! Gegen Voreingenommenheit und Sachunkenntnis zu kämpfen: eine peinliche Notwendigkeit!

* * *

Anmerkung

1. Eugen Richter, der langjährige Chef der „links“liberalen Freisinnigen hatte in einer Hetzschrift gegen die Sozialdemokratie am Beispiel des Schicksals einer fiktiven Familie Schmidt ein Horrorgemälde des sozialdemokratischen „Zukunftsstaats“ gemalt.

„Die kleine Annie wird in eine Kinderpflege-Anstalt, der junge Sohn Ernst in eine Erziehungs-Anstalt gesteckt, der ältere Sohn Franz muss als Setzer nach Leipzig wandern, Großpapa kommt in eine Altersversorgungs-Anstalt, und zwar werden alle unter heftigem Widerstreben expediert (...) Annie hat die Gewohnheit, sich nächtens das Deckbett mit ihren Beinchen abzustrampeln. So lange sie im elterlichen Hause war, wachte das „Mutterauge sorgsam neben dem Bettchen“; Herr Richter scheint sich also vorzustellen, dass sich Mutter Paula als trauernde Niobe jede Nacht um die Ohren geschlagen hat, um etwaige gesundheitsschädliche Folgen von Annies Strampeleien abzuwehren. Aber in der Anstalt strampelte Annie unbewacht weiter, und da die „vorgeschriebene Ventilation stets einen frischen Luftzug in die Schlafstube bringt“ – Herr Richter scheint die „mörderlichen Schlafkammern mit ihrer Stickluft“ vorzuziehen –, so erkältete sich Annie, bekommt die Bräune und stirbt, worüber dann, wie schon gemeldet, Mutter Paula wahnsinnig wird.

Erschüttert durch diese tragischen Schicksale sannen wir, wie das so zu gehen pflegt, teilnahmsvoll darüber nach, ob die liebliche Annie denn nicht zu retten gewesen wäre. Lange suchte unser Verstand vergebens nach einer Lücke in der eisernen Kette jener Schlussfolgerungen. Aber endlich – indem wir noch einmal mit schwimmenden Augen Annies Sterben überflogen, blieb unser Augen an dem „langen roten Nachtröckchen“ hängen, das Herr Richter mit jener zärtlichen Detailmalerei schildert, die ihm in dem kapitalistischen Dichterorden den Namen des „Gemütvollen“ eingetragen hat. Die brennende Naturwahrheit in der Schilderung dieses Nachtröckchens führte uns ein vollkommen ähnliches in die Erinnerung, welches wir in Annies Alter – lang, lang ist’s her! – getragen hatten. Und wie sich eine Vorstellung an die andere schließt, so fiel uns weiter ein, dass solche Nachtröckchen deshalb so lang zu sein pflegen, um bei nächtlichen Strampelneigungen der Kinder unter den Füßen zugebunden werden zu können, womit dann die Gefahr einer Erkältung völlig beseitigt ist. Zunächst zwar wollte uns unsere Entdeckung nicht recht freuen, denn wir fürchteten, dass dieses ebenso einfache wie geniale Mittel in der kapitalistischen Gesellschaft als ein praktischer Anfang des sozialistischen Zwangsstaates beseitigt sein könnte, aber befreundete Mütter, denen wir uns darüber eröffneten, wollten sich immer ausschütten vor Lachen über Herrn Richters und unseren Unverstand, und sie meinten, nicht nur jene, sondern noch zehn andere Methoden gegen die nächtlichen Strampelversuche von kleinen Kindern seien im Gange, und wenn der Zukunftsstaat an dieser Strampelfrage umkommen solle, dann könne er getrost auf ein ewiges Leben rechnen.“ (Franz Mehring: Herrn Eugen Richters Bilder aus der Gegenwart, Nürnberg 1892, S. 17, 48 f.)

 


Zuletzt aktualisiert am 2. September 2024